Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am 16. Juni 2015 geurteilt, dass urheberrechtlich geschützte Bilder auf Webseiten nicht ohne Verweis auf den Urheber und gegebenenfalls Zahlung von Lizenzgebühren genutzt werden dürfen, selbst wenn aus ihrer Veröffentlichung der Urheber mangels Vermerk nicht hervorgeht. Der Verwender muss über die Urheberschaft Auskünfte einholen. Das Framing-Urteil des EuGH vom Oktober 2014 ("BestWater"-Entscheidung) ist auf solche Bilder nicht anzuwenden.Erläuterung zum Framing-Urteil des EuGHFraming ist das Einbinden von Inhalten anderer Webseiten in die eigene Homepage (Frame = Rahmen). Es kann sich dabei um eigene Inhalte handeln, beispielsweise ein eigenes YouTube-Video, aber auch um fremde Inhalte, an denen Urheberrechte bestehen können, aber nicht...
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08.07.2015