Mit seinem Urteil vom 05.06.2018, Aktenzeichen C-210/16, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) für einen regelrechten „Knaller“ gesorgt:
Nach Rechtsauffassung des EuGH sind die Betreiber einer sog. Fanpage auf der Social-Media-Plattform Facebook gemeinsam mit Facebook verantwortlich für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Internetnutzer, die die Facebook-Fanpage besuchen.
Konkret ging es in dem Urteil des EuGH um die Tracking-Funktion „Facebook Insight“, die Facebook nutzt bzw. sogar unabdingbar anbietet. Der EuGH hatte zu entscheiden, ob die Inhaber der Facebook-Fanpages datenschutzrechtlich (mit-) verantwortlich für diese Verarbeitung personenbezogener Daten sind oder ob Facebook allein in der Verantwortung steht.Die Beantwortung dieser Frage durch den EuGH...
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06.06.2018