Der BGH hat mit Urteil vom 7. Juli 2010 im schriftlichen Verfahren entschieden, dass ein Unternehmer auch die Hinsendekosten zu tragen hat, wenn der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht. Zuvor hatte das Gericht dem EuGH die Frage vorgelegt, ob die einschlägige Fernabsatzrichtlinie der nationalen Regelung entgegensteht, die besagt, dass dem Verbraucher die Kosten für die Zusendung der bestellten Ware auferlegt werden können, wenn dieser sein Widerrufsrecht nutzt, um sich vom Vertrag zu lösen. Daraufhin hat das oberste europäische Gericht entschieden, dass die Richtlinie dem nationalen Regelwerk dann entgegensteht, wenn dem Verbraucher dadurch die Kosten für die Zusendung der Ware auferlegt werden, weil er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht. In Anbetracht...
Artikel
25.01.2014