Mit Urteil vom 08.05.2019 entschied das Landgericht Düsseldorf, dass Mobilfunkanbieter die Auszahlung eines Restguthabens nicht von der Rücksendung der SIM-Karte abhängig machen dürfen. Für eine solche Vorleistungspflicht gäbe es keine sachlichen Gründe.Ist der Kunde trotz eigener Ansprüche vorleistungspflichtig?Kläger war der Bundesverband Verbraucherzentrale, Beklagten ein Mobilfunkanbieter. Die Klägerin ging gegen eine Regelung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Beklagten vor. Diese besagte Folgendes: „Der Kunde hat die SIM-Karte bei Beendigung des Vertragsverhältnisses an EPS zurückzugeben. Er ist insoweit vorleistungspflichtig im Verhältnis zu seinen etwaigen Ansprüchen gegen EPS infolge der Beendigung des Vertrags." Im weiteren Verlauf der...
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30.08.2019