Der Europäische Gerichtshof hat klargestellt, dass es der erneuten Zustimmung des Rechteinhabers bedarf, wenn ein urheberrechtlich geschütztes Werk von einem Papierposter auf eine Leinwand übertragen wird (Urteil vom 22.01.2015 Az.: C-419/13). Auch wenn der Rechteinhaber die Reproduktion des Werks in Poster-Form zuvor genehmigt hatte. Bei der Übertragung auf Leinwand handele es sich um eine Reproduktion im Sinne des Art. 2 a der EU-Richtlinie 2001/29, so die Richter, da mit der Übertragung auf ein andersartiges Trägermedium ein materiell neuer Gegenstand geschaffen werde.Stichting Pictoright, eine niederländische Verwertungsgesellschaft von Urheberrechten, hatte dem Internetanbieter Art & Allposters International BV gestattet, die Reproduktion eines bestimmten Werks, dessen...
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07.02.2015