Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
28.04.2013

Erneuter Antrag auf Arbeitszeitverkürzung auch bei einvernehmlicher Regelung zulässig

Laut § 15 des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternteilzeit (BEEG) können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer während des Zeitraums ihres gesetzlichen Anspruchs zweimal die Verringerung ihrer Arbeitszeit und die damit verbundene Ausgestaltung der verbleibenden Arbeitszeit beantragen. Haben sich die Parteien zuvor einvernehmlich auf ein bestimmtes Modell geeinigt, verbleibt dennoch laut einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes noch zweimal die Möglichkeit, einen Antrag auf Arbeitszeitverkürzung zu stellen. Die außerhalb des gesetzlichen Rahmens getroffenen einvernehmlichen Vereinbarungen haben keinen Einfluss auf den zweimaligen Anspruch auf Verkürzung der Arbeitszeit.

Urteil des BAG vom 19.02.2013

9 AZR 461/11

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