Das Landgericht Münster hat in einem Urteil vom 16.04.2019, Az. 014 O 565/18 die Stellung von Erben im Hinblick auf den digitalen Nachlass eines Verstorbenen gestärkt. So müsse Apple den Erben eines verstorbenen iCloud-Anwenders Zugang zu dem Apple-Service gewähren.Klage einer Erbengemeinschaft gegen AppleGeklagt hatten die Erben eines Erblassers (Kläger) gegen die Apple Distribution International ULC mit Sitz in Irland (Beklagte), die als Betreiberin des iCloud-Dienstes fungiert. Diese begehrten den Zugang des bis zum Tod genutzten Benutzerkontos des Erblassers sowie den darin enthaltenen Inhalten. Hiergegen hatte sich die Beklagte im Vorfeld geweigert. Landgericht gewährte Erben den Zugang zum KontoDas Landgericht Münster kam letztlich zu dem Ergebnis, dass die Beklagte dem...
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25.09.2019