Das Oberlandesgericht Köln entschied mit Urteil vom 11.01.2019, dass die MFM-Tabelle bei Berufsfotografen Anwendung finde. Allerdings können die MFM-Empfehlungen nicht schematisch angewendet werden. Es sei stets der konkrete Einzelfall unter Heranziehung aller Umstände zu berücksichtigen.Wer hat welche Rechte eingeräumt bekommen?Kläger war ein Berufsfotograf, der auch Mitglied der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst war. Beklagter war ein gemeinnütziger Verein, der eine Online-Plattform betreibt, die Bilddatenbanken verschiedener Hochschulen, Museen und Archive im kunst- und kulturhistorischen Bereich miteinander verknüpft. Der Kläger hatte den „Palast der Republik“ vor seinem Abriß fotografiert. Die Fotos erschienen 2010 in einem Bildband. Die Veröffentlichung erfolgte...
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05.06.2019