Die Datenschutzbehörde in Österreich entschied per Beschluss vom 16.11.2018, dass eine Einwilligung in den unverschlüsselten Versand von Patientendaten unwirksam sei. Zudem habe eine Klinik, die umfangreiche Datenverarbeitungen vornehme, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.Wann ist eine Einwilligung in die Datenverarbeitung und ein Datenschutzbeauftragter erforderlich?Die Datenschutzbehörde in Österreich leitete wegen des Verdachts auf Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ein Prüfverfahren gegen eine Allergie-Tagesklinik ein. Diese beschäftigte drei Management-Mitarbeiter, siebzehn Ärzte und zwölf Labor- und Büromitarbeiter. Die Klinik verarbeitete regelmäßig Gesundheitsdaten ihrer Patienten. Für die Einholung der erforderlichen Einwilligung...
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01.08.2019