Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einem Urteil vom 11. Dezember 2014 eine Aufsehen erregende Entscheidung zur Einwilligung in Bildnisveröffentlichungen des Arbeitnehmers und zum Arbeitnehmerdatenschutz getroffen. Zu den Hintergründen des UrteilsStreitig war hier die weitere Veröffentlichung von Videos zu Werbezwecken im Internet, die das beklagte Unternehmen anfertigen ließ. Der Kläger (und weitere Arbeitnehmer) hatte durch seine Unterschrift auf einer Namensliste erklärt, dass Filmaufnahmen von seiner Person zur freien Nutzung im Rahmen der PR-Arbeit der Beklagten verwendet sowie ausgestrahlt werden dürfen. Daraufhin ließ die Beklagte einen Werbefilm anfertigen, der ihr Unternehmen präsentierte und auf dem auch der Kläger kurz auf einem Gruppenbild zu sehen war. Nachdem...
Artikel
15.05.2015