Am 09.10.2018 entschied das Verwaltungsgericht Stade, dass ein Anspruch auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DSGVO voraussetze, dass der Betroffene die Unrichtigkeit substantiiert der verarbeitenden Stelle gegenüber darlegt.Wie sind unrichtige Daten nachzuweisen?Antragssteller war ein Asylbewerber, Antragsgegner eine Behörde. Der Antragsteller gab bei der Anhörung im Rahmen seines Asylantrages an, aus Sierra Leone zu stammen und das Land aufgrund des Bürgerkrieges verlassen zu haben. Den Asylantrag lehnte die zuständige Behörde ab. Ihm wurde die Abschiebung nach Sierra Leone angedroht. In dem sich anschließenden gerichtlichen Verfahren wurde die Klage des Antragstellers abgewiesen. In der Folgezeit wurde der Antragsteller mangels vorliegender Reisedokumente...
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13.11.2020