Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat mit Beschluss vom 27. August 2014 entschieden, dass eine Behörde, die ein Onlineportal für die Bewerbungen von Bezirksschornsteinfegern eingerichtet hat, den Bewerbern nachträglich eine Bestätigung der eingegangenen Bewerbungen zuzustellen. Daraus muss sich auch ergeben, für welche Region sich der Schornsteinfeger entschieden hat. Kommt die Behörde dieser Verpflichtung nicht nach, handelt sie insoweit ermessensfehlerhaft. Dies gilt jedenfalls dann, wenn sie einen Bewerber vom weiteren Verfahren für andere Kehrbezirke ausschließt, der bei seiner Bewerbung über die Internetplattform versehentlich eine falsche Stadt angegeben hat. Nach Auffassung des Gerichts hätte der Antragsteller von der Bezirksregierung nicht generell abgelehnt werden...
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15.10.2014