Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat entschieden, dass die Berufsbezeichnung als Psychologe nur führen darf, wer auch ein entsprechendes Hochschulstudium abgeschlossen hat.Bei dem zugrunde liegenden Fall hatte ein Weiterbildungsinstitut mehrere berufsbegleitende Lehrgänge angeboten, die laut Werbung zu den Abschlüssen als Betriebs-, Organisations- oder Kommunikationspsychologe (FH) führten. Dabei arbeitete das Institut mit einer Fachhochschule des Mittelstands zusammen. Die Absolventen erhielten nach erfolgreichem Abschluss ein "Hochschul-Zertifikat" mit dem erworbenen Titel. Der Titel wurde auch an Absolventinnen und Absolventen verliehen, die zuvor kein Studium im Fachbereich der Psychologie abgeschlossen hatten.Ein Verein zur Verfolgung beruflicher Interessen von...
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09.09.2016