In einer rechtlichen Auseinandersetzung vor dem Landgericht Köln ging es um ein Bewertungssiegel. Das streitgegenständliche Siegel ermöglicht die zusammenfassende Darstellung von Bewertungen, die der Verkäufer über verschiedene Vertriebskanäle - eBay, Online-Shop etc…- erhält.
Wird das Siegel beispielsweise im Online-Shop eingebunden, so zeigt es die Anzahl aller für den Verkäufer über alle Vertriebskanäle abgegebenen Bewertungen und errechnet gleichzeitig eine „Bewertungsnote“, die sich aus allen Bewertungen ergibt. Um dem Betrachter anzuzeigen, dass es sich hierbei um eine „übergreifende“ Bewertungsanalyse handelt, verfügt das Siegel neben der Anzahl der Bewertungen über den Hinweis „Bewertungen von mehreren Portalen“.
Die Klägerin in dem Rechtstreit war...
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17.08.2017