Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit seinem Beschluss vom 08.09.2014 unter dem Az. 1 BvR 23/14 entschieden, dass an die Glaubhaftmachung von Auskunfstansprüchen der Presse gegenüber dem BND (Bundesnachrichtendienst) keine überzogenen Anforderungen gestellt werden dürfen. Vom Antragssteller dürfen im Rahmen des Eilrechtsschutzes die Glaubhaftmachung der Umstände verlangt werden, welche belegen, dass eine zeitnahe Aufarbeitung der angefragten Informationen geboten ist. Das sei zumindest dann der Fall, wenn ein erhöhtes öffentliches Interesse sowie ein starker Bezug zur Gegenwart vorliege.Damit hat das BVerfg im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde gegen einen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beschlossen, die...
Artikel
23.09.2015