Bei der Angabe der Effizienzklasse eines Elektrogeräts in einem Online-Shop ist es nicht erforderlich, dass diese Angabe in direktem Zusammenhang mit dem jeweiligen Gerät erfolgt. Vielmehr genügt die Verlinkung mit einer gesonderten Webseite, auf der sich die entsprechende Information und entsprechende Erläuterungen finden. Alles andere liefe dem Wortlaut der entsprechenden europäischen Richtlinie zuwider. Diese verlangt lediglich, dass die Effizienzklasse „bei“ dem Produkt und dem jeweiligen Preis anzugeben ist. Diesem Erfordernis wird auch durch eine Weiterleitung ausreichend genügt. Der Verbraucher könne sich auch in diesem Fall umfassend informieren.SachverhaltVon der Beklagten wird ein Online-Shop betrieben. Dort werden unter anderem auch Fernseher angeboten. Im April...
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10.08.2016