Einen Schildbürgerstreich der Europäischen Kommission besonderer Art mussten wir heute zur Kenntnis nehmen. Am 09.01.2016 ist die EU-Verordnung Nr. 524/2013 in Kraft getreten, die die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten mit Onlinehändlern regelt. Seit diesem Zeitpunkt besteht daher gemäß dieser Verordnung die Pflicht, Informationen über diese OS-Plattform zur Verfügung zu stellen und einen für den Verbraucher leicht zugänglichen Link vorzuhalten (beispielhaft hierfür LG Bochum, Urt. v. 31.03.2016, 14 O 21/16).
Das OLG München (Urt. v. 22.9.2016, 29 U 2498/16) führt hierzu aus:
„Art. 14 Abs. 1 S. 1 VO Nr. 524/2013 begründet eine Verpflichtung der in der Europäischen Union niedergelassene Unternehmer, die Online-Kaufverträge oder...
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07.02.2018