Das Oberlandesgericht (OLG) in Braunschweig hat mit seinem Beschluss vom 10.02.2014 unter dem Az. 2 W 11/14 entschieden, dass der Streitwert bei der Übersendung von Spam per E-Mail auf 2000 Euro zu beschränken ist.Damit gab das OLG der Beschwerde gegen einen Beschluss statt, mit dem der Streitwert eines Rechtsstreits festgesetzt worden ist.Der Beschwerdegegner hat eine Werbung für seine Dienstleistungen per Xing-Einladungsmail verschickt. Mit dieser Mail wollte er einen Versicherungsmakler, mit dem er keine Geschäftsbeziehungen pflegte, in sein Netzwerk bei Xing einladen. Die Mail war mit einem vorgefertigten Text versehen, der die Werbung für das SEO-Unternehmen des Versenders enthielt. Das LG Braunschweig hatte ihn im Wege einer einstweiligen Verfügung verpflichtet, dieses Tun...
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08.08.2014