Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied mit Urteil vom 16.05.2019, dass eine positive Bewertung, die als Gegenleistung für eine Gewinnspielteilnahme abgegeben werde, nicht in die Gesamtbewertung eines Produktes einfließen dürfe. Denn eine derartige Gesamtbewertung sei als irreführend anzusehen.Durch Gewinnspiel erhaltene positive Bewertungen wettbewerbswidrig?Die Parteien sind Wettbewerber im Vertrieb von Whirlpools. Sie stritten über Bewertungen in sozialen Netzwerken. Die Beklagte bot auf Facebook die Teilnahme an einem Gewinnspiel an, bei dem ein Whirlpool zu gewinnen war. Die Teilnehmer sollten dafür den Gewinnspiel-Post oder den Facebookauftritt der Beklagten liken oder teilen. Bei den positiven Nutzerbewertungen auf der Facebook-Seite waren später zwei dabei, die sich...
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25.11.2019