Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 19.03.2015 zum Aktenzeichen I ZR 157/13 den Schutz von Verbrauchern vor unlauterer Druckausübung durch Inkassounternehmen gestärkt. Als Revisionsgericht hatte der Bundesgerichtshof in einem wettbewerbsrechtlichen Streit zwischen der Verbraucherzentrale Hamburg und einem Unternehmen, dass Mobilfunkdienstleistungen anbietet, zu entscheiden. Gegenstand des Rechtsstreits waren Schreiben, die ein von der Beklagten beauftragtes Inkassounternehmen an zwei Kunden der Beklagten geschickt hatte. Es ging dabei in beiden Fällen um die Bezahlung eines angeblich noch ausstehenden Rechnungsbetrages. Die Aufforderung zur Zahlung des jeweiligen Betrages wurde dadurch unterstrichen, dass das Inkassounternehmen darauf hinwies, dass, falls die Frist verstreichen...
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27.04.2015