Das OLG Celle hat sich in seiner Entscheidung vom Mai 2014 mit Fragen zum Thema unzulässiger Werbemails befasst, die in Zeiten des massenhaften Spam immer wichtiger werden. Vor allem hat das Gericht sich den Anforderung einer Unterlassungserklärung eines Werbenden gewidmet, wenn sich die Erklärung nur auf eine E-Mail-Adresse konkretisiert, obwohl mehrere eines Adressaten betroffen sind. Am Rande hat es sich aber auch mit spannenden Fragen zum Double-Opt-in beschäftigt. Opt-in ist ein Verfahren des Permission Marketing, bei dem der Verbraucher Werbekontaktaufnahmen vorher (meist per E-Mail) explizit bestätigen muss. Beim Double-Opt-in, das oftmals für die Anmeldung zum Newsletter eines Händlers verwendet wird, muss der Eintrag in den Verteiler auch noch in einem zweiten Schritt...
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01.10.2014