Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
06.10.2015

Doppelschöpfungen gerade im Bereich der „Kleinen Münze“ wahrscheinlich

Oft ist die Beweiserbringung des Beklagten, es handele sich bei seinem Werk nicht um ein Plagiat, sondern um eine Doppelschöpfung, schwer. Für den Bereich der sogenannten „Kleinen Münze“ hat das OLG Frankfurt a.M. jenen, die sich dem Plagiat-Vorwurf ausgesetzt sehen, nun aber Hoffnung gemacht. Bei Werken, die gerade noch schützenswert sind, sei die Annahme einer urheberrechtlichen Doppelschöpfung nämlich wahrscheinlich.Die Klägerin stellte handgearbeitete Tapeten her. Bei einem der Tapetenmuster verwendete sie echte Fasanenfedern und verklebte diese nach dem Zufallsprinzip unter Verdeckung der Federkiele. Die Tapete ist nach dem Vortrag der Klägerin zum ersten Mal in Deutschland auf einer 2005 stattfindenden Messe erschienen. Nachdem die Klägerin mitbekam, dass auch die...