Der Bundesgerichtshof beschloss am 02.06.2022, dass auch ein Domainname als Hinweis auf den Geschäftsbetrieb dienen und somit markenrechtlichen Kennzeichnungsschutz begründen könne. Dies sei dann der Fall, wenn der Verkehr in der Domain nicht nur eine Adressbezeichnung, sondern auch einen Hinweis auf das Unternehmen oder die Herkunft dessen Waren oder Dienstleistungen sieht.Kann ein Domainname auf die betriebliche Herkunft hinweisen?Klägerin war eine Stiftung öffentlichen Rechts. Zu ihrem Stiftsvermögen zählte auch ein verpachtetes Weingut. Die erzeugten Weine wurden mit Etiketten "Cardinal Cusanus Stiftswein" und "Erzeugerabfüllung Weingut Stiftung St. Nikolaus-Hospital" vertrieben. Außerdem war die Klägerin Inhaberin der Internet-Domain "cusanus.de". Für sie war ferner seit...
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23.02.2023