Mit Beschluss vom 18.05.2018, Az. 2-03 O 175/18 entschied das Landgericht Frankfurt, dass der alleinige Umstand der Registrierung einer Domain, welche auf einen fremden Markennamen zurückgeht, noch keine Markenrechtsverletzung begründet. Vielmehr bedürfe es einer Prüfung aller Voraussetzungen des Verletzungstatbestandes. Unabhängig davon könne aber grundsätzlich kein Unterlassungsanspruch hinsichtlich der Registrierung einer solchen Domain an sich begehrt werden.Behauptung einer MarkenverletzungStreitgegenstand des Verfahrens war die Registrierung einer Domain durch den Antragsgegner. In diesem Zusammenhang bot er auf seiner Homepage einen Webseiten(-service) für Rechtsanwälte an. Hiergegen wandte sich die Antragstellerin. Die Domain des Antragsgegners enthalte die von ihr...
Artikel
17.10.2018