Das Oberlandesgericht Köln entschied mit Urteil vom 31.08.2018, dass der Inhaber einer Domain (sog. Registrar) die Konnektierung der Domain zu unterlassen habe, wenn dessen Domain zu einem urheberrechtsverletzenden Inhalt auf einer Online-Filesharing-Plattform führe. Der Anspruch sei nicht dadurch ausgeschlossen, dass er nicht selbst die Plattform betreibe. Seine Haftung ergebe sich vielmehr daraus, dass er die Domain registriert habe und verwalte.Kann auch ein Domaininhaber für Rechtsverletzungen haften?Die Klägerin war Inhaberin exklusiver Verwertungsrechte an einem Spielfilm, der Beklagte bot Dienstleistungen im Internet an, insbesondere Domain-Anmeldungen. Der Beklagte war auch Registrar zahlreicher URLs der Filesharing-Plattform „The Pirate Bay“. Die Plattform ist darauf...
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24.04.2019