Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
31.03.2014

Diplomierte Trainerin

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 18.09.2013 unter dem Aktenzeichen I ZR 65/12 entschieden, dass der Begriff "diplomiert" unter Umständen darauf hinweisen kann, dass die sich so bewerbende Person - kein - Diplom besitzt. Klägerin und Beklagte sind Wettbewerber in dem Bereich der Fort- und Weiterbildung für pädagogische Themen. Sie streiten über die von der Beklagten benutzte Verwendung des Begriffs "Diplomierte Legasthenie- und Dyskalkulie-Trainerin". Dieser würde den falschen Eindruck erwecken, die Beklagte oder eine ihrer Angestellten verfüge über einen akademischen Abschluss. Die Beklagte hat gegenüber der Klägerin unter anderem hinsichtlich der Bezeichnung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschrieben. Die Klägerin macht ferner geltend,...