Der Europäische Gerichtshof hat mit seinem Urteil vom 16.11.2016 entschieden, dass sogenannte "vergriffene Bücher" nicht uneingeschränkt digital vervielfältigt werden dürfen. Dem vom EuGH entschiedenen Fall liegt die aktuell in Frankreich übliche Praxis zugrunde, Bücher, die vor dem Stichtag 01.01.2001 zur Veröffentlichung kamen und heute weder gewerbsmäßig vertrieben werden, noch weiter in Druckform oder digital veröffentlicht und hergestellt werden, auch ohne Zustimmung des Rechteinhabers digital weiterverbreitet werden dürfen. Bei der in Frankreich geltenden und praktizierten Regelung hat der Urheber der Werke im Nachhinein das Recht, der digitalen Weiterverbreitung seines Werkes zu widersprechen und diese damit zu stoppen oder zu beenden. Diese Gesetzeslage und...
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29.12.2016