Am 25.05.2018 endet die Übergangsfrist zur Geltung der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung - DSGVO). Gleichzeitig tritt am 25.05.2018 das zur Umsetzung der DSGVO in Deutschland erlassene neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) in Kraft. Durch die DSGVO sollen die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten innerhalb der europäischen Union gestärkt werden. In Deutschland erfolgt die Verankerung und teilweise auch die national abweichenden Anpassungen der Vorgaben durch die DSGVO innerhalb des neuen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG-neu).
Durch die Verordnung und die Anpassungen im BDSG-neu ergeben sich für die in der DSGVO definierten „Verantwortlichen“ und deren „Auftragnehmer“...
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02.05.2018