Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat mit seinem Urteil vom 16.03.2016 unter dem Az. T-100/15 entschieden, dass eine Werbung für Traubenzucker keine gesundheitsbezogenen Angaben enthalten dürfe.Damit hat das Gericht betont, dass die Angaben, die den Konsum von Zucker fördern sollen, nicht gebilligt werden können, weil eine solche Maßnahme den anerkannten Ernährungs- und Gesundheitsrichtlinien zuwiderlaufe.Die deutsche Firma Dextro Energy stellt zahlreiche verschiedene Produkte her, die vollständig aus Zucker bestehen. Das bekannteste Produkt besteht aus acht Täfelchen aus Glucose, die je 6 g wiegen.Im Jahr 2011 beantragte Dextro Energy, gesundheitsbezogene Angaben zuzulassen. Diese enthalten die Aussagen, dass Glucose im Rahmen des Energiestoffwechsels verstoffwechselt...
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11.08.2016