Das Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg hat unter dem Aktenzeichen 7 U 47/12 mit Urteil vom 06.05.2014 entschieden, dass ein Gericht im Verfahren zum Erlass einer einstweiligen Verfügung keine zweifelsfreie Überzeugung bekommen müsse, sondern es nur einen für das Leben brauchbaren "Grad von Gewissheit" erlangen müsse.
Damit gab das OLG der Berufung der Antragsgegnerin gegen das Urteil der Vorinstanz Landgericht Hamburg statt und hob die einstweilige Verfügung auf.
Die Berufung wendet sich gegen eine Verfügung, mit der es der Antragsgegnerin untersagt wurde, Fernsehaufnahmen zu verbreiten, die sie in der Praxis des Antragstellers angefertigt hat und mit denen sie den Eindruck hervorrufen wollte, der Antragsteller habe Patienten Eigenblutpräparate mitgegeben.
Der...
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29.07.2014