[Beachten Sie hierzu auch unseren Beitrag LG Stuttgart: XING-Impressum nicht rechtskonform]
Das Landgericht (LG) in Stuttgart hat mit seinem Urteil vom 27.06.14 unter dem Aktenzeichen 11 O 51/14 über eine negative Feststellungsklage hinsichtlich des Impressums auf der Plattform XING entschieden: Das Impressum bei XING entspreche nicht den Anforderungen des § 5 TMG (Telemediengesetz) und könne daher wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden. Das Problem: Auch wenn ein Nutzer ein Impressum bei XING einstellt, hat dieses nach Meinung der Stuttgarter Richter deutlich erkennbar zu sein. Das sei nicht der Fall, wenn nur ein Link gesetzt werde, der auf ein Impressum führe und dieser Link zudem auch noch sehr weit unten an der Seite und in Kleinschrift angebracht sei.Die Bedeutung dieses...
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27.07.2014