Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
17.06.2015

Den Rahmen des RVG überschreitende Anwaltskosten sind keine außergewöhnlichen Belastungen

Zivilprozesskosten werden nur dann als außergewöhnliche Belastung eingestuft, wenn sie einen bestimmten Betrag nicht übersteigen und angemessen sind. Gemäß § 33 EStG sind ausschließlich Rechtsanwaltskosten angemessen, die den Gebührenrahmen des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) nicht übersteigen. Nur wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, sind Kosten aus Zivilprozessen als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar. Im vorliegenden Sachverhalt machten die Kläger Zivilprozesskosten in Höhe von 11.342,00 Euro als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG mit ihrer Einkommenssteuererklärung geltend. Die Kosten entstanden im Rahmen eines Zivilprozesses des Klägers gegen einen als Bauleiter beauftragten Architekten. Bei den Kosten handelte es sich hauptsächlich...