Mit Urteil vom 9. Dezember 2014 hat der BGH entschieden, dass der Verbraucher nicht unangemessen benachteiligt wird, wenn ein Reiseveranstalter durch seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt, dass nach dem Abschluss eines Reisevertrages von dem Reisenden eine Anzahlung in Höhe von 20 % des vollständigen Preises geleistet werden muss. Insoweit hat das oberste Bundesgericht in Zivilsachen eine solche Klausel für wirksam erachtet. Darüber hinaus haben die Richter entschieden, dass eine Anzahlung, die darüber hinausgeht, nur dann von dem Reiseveranstalter eingefordert werden könne, wenn er bereits durch den Vertragsschluss eigene Leistungen oder etwaige Forderungen aufbringen muss. Voraussetzung sei dann allerdings, dass die Aufwendungen zur Erfüllung des Vertrages...
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31.03.2015