Das Landgericht Berlin entschied am 27.01.2022, dass ein Dating-Portal deutlich darauf hinweisen müsse, wenn es neben echten Nutzern auch Fake-Profile verwendet. Es reiche nicht aus, wenn die künstlich erzeugten Profile in den AGB erwähnt werden.Wann sind Fake-Profile irreführend?Kläger war die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv); Beklagte die Betreiberin einer Flirt- und Datingplattform. Interessierte mussten sich registrieren und ein Nutzerprofil anlegen. Auf der Startseite der Webseite war ein sich umarmendes Paar abgebildet. Zudem warb die Beklagte mit Slogans wie „Jetzt online neue Bekanntschaften schließen“, „Hohe Flirtchancen – Im Match-Game entscheidest du mit einer simplen Swipe, wen Du kennenlernen möchtest.“ Oder „Täglich neue Singles – bei uns...
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13.04.2023