Am 17.01.2014 hat das Oberlandesgericht Köln zum Aktenzeichen 6 U 167/13 ein wettbewerbsrechtliches Berufungsverfahren über Werbung von Rechtsanwälten durch Urteil entschieden. Der Entscheidung des Oberlandesgerichts ging ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung voraus. Antragsteller war ein Rechtsanwalt, der das Werbeverhalten einer mit dem Antragsteller in Konkurrenz stehende Rechtsanwaltsgemeinschaft als unlauter empfand.
Die Antragsgegner waren im Mai 2013 als rechtliche Vertreter eines Gesellschafters mit einer Auskunftsklage gegen die Betreiber eines geschlossenen Immobilienfonds vorgegangen. Nachdem die Auskunftsklage Erfolg gehabt hatte, versandten die Antragsgegner im Namen ihrer Mandantschaft Schreiben an weitere Gesellschafter des streitgegenständlichen...
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06.07.2014