Das Kammergericht Berlin entschied mit Urteil vom 21.03.2019, dass die Datenschutzerklärung von Google aus dem Jahr 2012 in großen Teilen rechtswidrig sei. Denn sie verstoße gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), da keine Einwilligung zur Datenverarbeitung von den Nutzern eingeholt werde.Verstößt die Datenschutzerklärung von Google gegen das Datenschutzrecht?Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Dieser ging aufgrund der im Jahre 2012 bis teilweise heute durch Google verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die darin enthaltene Datenschutzerklärung sowie Nutzungsbedingungen gegen das Unternehmen vor. Damit räumte sich Google unter anderem umfangreiche Rechte zur Erhebung und Nutzung von Kundendaten ein. Auch behielt Google sich teilweise...
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05.08.2019