Im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens durfte sich der EuGH mit Fragen zur Auslegung des Datenschutzrechts im Zusammenhang mit „Gefällt mir“-Buttons von Facebook auseinandersetzen. Er entschied, dass ein Onlineshop-Betreiber, der den „Gefällt mir“-Button auf seiner Website eingebunden hat, für das Erheben und Übermitteln personenbezogener Daten der Besucher seines Onlineshops gemeinsam mit Facebook verantwortlich sein kann.„Gefällt mir“-Button von Facebook in einem OnlineshopDie Fashion ID GmbH & Co. KG, die zur Unternehmensgruppe der Peek & Cloppenburg KG gehört, betreibt einen Onlineshop für Modeartikel. Auf ihrer Website band sie das Social Plugin „Gefällt mir“ des sozialen Netzwerks Facebook ein. Dieses Plugin wird weitläufig auch als...
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24.02.2020