Die Datenautomatik des bekannten Mobilfunkunternehmens O2, mit der Kunden automatisch in einen höheren Tarif hochgestuft werden können, ist von Rechts wegen nicht zu beanstanden und damit nicht angreifbar. Das hat das Oberlandesgericht München entschieden (OLG München, Urteil vom 08.12.2016, Az. 29 U 668/16). 1. KurzzusammenfassungEine Vertragsbedingung, mit welcher der Endkunde nach dreimaliger Überschreitung seines Datenvolumens automatisch in einen höheren Tarif mit mehr Datenvolumen versetzt wird, ist rechtlich haltbar, wenn der Kunde über diese Folge im Vertrag transparent hingewiesen wird und er auf angemessene Weise ein Upgrade verhindern oder rückgängig machen kann. 2. Sachverhalt und Hergang des VerfahrensDem Urteil des Oberlandesgerichts München lag der...
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13.02.2017