Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
01.07.2014

Datenübermittlung an SCHUFA trotz Bestreiten

Das Amtsgericht (AG) in Ahlen hat mit seinem Urteil vom 08. Oktober 2013 unter dem Aktenzeichen 30 C 209/13 über eine einstweilige Verfügung entschieden. Die Verfügung verbot es einem Mobilfunkbetreiber, Daten der Klägerin an Wirtschaftsauskunfteien wie die SCHUFA weiterzuleiten. Die Verfügungsklägerin hatte bei der Verfügungsbeklagten einen Mobilfunkvertrag. Die Konditionen und Entgelte aus diesem Vertrag sind streitig zwischen den Parteien und sind Gegenstand einer weiteren Rechtssache vor dem Amtsgericht. Die Beklagte behauptet, die Klägerin schulde ihr eine Forderung in Höhe von über 1000 Euro. Sie machte diese Forderung bereits mehrmals geltend. Die Klägerin widersprach nicht nur der Forderung, sondern auch einer Datenübermittlung an die Firma T. Bei dieser erwirkte...