Mit Urteil (Az. 18 C 8938/14) vom 08.05.2015 hat das Amtsgericht Nürnberg entschieden, dass eine sogenannte Dash-Cam-Aufzeichnung zu einem Unfallgeschehen zulässig ist. Das AG Nürnberg ließ die von einem Unfallbeteiligten erstellten Aufzeichnungen von einem Sachverständigen auswerten. Nach der Beweisaufnahme verurteilte das Gericht die beklagte VHV Versicherung und deren Versicherungsnehmer als Gesamtschuldner zur Zahlung des vollständigen Schadensersatzes des Unfallgegners.Nach Überzeugung des Gerichts steht fest, dass der Beklagte der Unfallverursacher ist. Er hat folglich zu 100 Prozent den Schaden zu erstatten, der am Fahrzeug des klagenden Unfallgegners entstanden ist. Die Beweisführung hat ergeben, dass der Kläger mit seinem Fahrzeug „den rechten Fahrstreifen befuhr und...
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22.02.2016