Wer bei AMAZON als Verkäufer tätig wird „hängt“ sich mit seinen Produkten im Regelfall an schon bestehende Artikelbeschreibungen an.
Nur wenn für das Produkt noch keine Artikelbeschreibung vorhanden ist, kann der Verkäufer diese neu anlegen. Ist das Produkt bei AMAZON „gelistet“ führt dies dazu, dass der Verkäufer die bestehenden Artikelbeschreibungen übernimmt und damit gleichzeitig auch gewisse wettbewerbsrechtliche Gefahren – nicht abschließende Aufzählung -:
Haftung für fremde InhalteHaftung für Änderung Dritter Tägliche Prüfpflicht der Angebote
Für den Käufer hat das System den Vorteil, dass er auf einen Blick alle Verkäufer des gesuchten Produktes und deren Preise einsehen und vergleichen kann.
Das System von AMAZON orientiert sich dabei an...
Artikel
17.08.2017