Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
17.03.2020

Darstellung der Warenbeschreibung bei Amazon

Es ist nicht ausreichend, auf die wesentlichen Eigenschaften einer Ware durch eine bloße Verlinkung auf der Bestellabschlussseite hinzuweisen. So entschied das OLG München am 31.01.2019 und bestätigte einen Verstoß gegen § 312j Abs. 2 BGB.Auf wesentliche Wareneigenschaften nur durch Verlinkung hingewiesenDie Beklagte, das Online Handelsunternehmen Amazon, bot Sonnenschirme auf ihrer Handelsplattform an. Der Kunde erhielt zunächst auf der Produktdetailseite eine Vielzahl an Informationen. Legte der Kunde das Produkt jedoch in den digitalen Warenkorb, erschien nur noch das Produktfoto, der Produktname und der Preis auf der Bildschirmfläche. Durch das Anklicken der Schaltfläche „zur Kasse gehen“ wurde der Kunde dann zur Bestellabschlussseite weitergeleitet, auf der er den...