Mehrere einhundert Millionen Bilder sollen sich gegenwärtig im Internet befinden. Da kann schnell der Eindruck entstehen: Alles, was halbwegs relevant ist, wurde bereits abgelichtet. Leider geht damit vielfach der Umkehrschluss einher, insbesondere Onlinehändler bräuchten für die von ihnen beworbenen Produkte keine eigenen Fotos mehr erstellen und hochladen – man greift einfach auf jene zurück, die sich auf den Webseiten der Konkurrenz befinden. Derartige Fälle landen nicht selten vor Gericht. Doch wie ist eigentlich zu verfahren, wenn es sich bei dem in Rede stehenden Bild selbst um eine Reproduktion handelt, mithin also die Frage der Urheberrechte nicht ganz einfach zu klären ist?Abmahnung für ein BildIm vorliegenden Falle hatte ein Onlinehändler geklagt. Eines jener Fotos,...
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06.10.2015