Das Amtsgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 13. Januar 2015 entschieden, dass Internet-Nutzungsrechte nicht verletzt sind, wenn in einem so genannten P2P-Fall die DVD-Rechte erworben worden sind. Der Inhaber von DVD- und Video-Rechten, die an einem urheberrechtlich geschützten Werke bestehen, darf daher nicht selbstständig in P2P-Tauschbörsen Verstöße abmahnen und verfolgen, da ihm insoweit keine Lizenz für die Verfolgung übertragen worden ist. Dem Rechtsstreit lag folgender Sachverhalt zu Grunde:Der Beklagte stellte am 2. Oktober 2009 ein Filmwerk für eine P2P-Tauschbörse zur Verfügung, das er über seinen eigenen Internetanschluss über das Netzwerk geteilt hat. Die Video- und DVD-Rechte hatte der Beklagte am 5. Juni 2008 von der Lizenzgeberin durch einen Lizenzvertrag...
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14.02.2015