Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
14.02.2015

DVD-Rechte erlauben in Filesharing-Fällen keine Abmahnung

Das Amtsgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 13. Januar 2015 entschieden, dass Internet-Nutzungsrechte nicht verletzt sind, wenn in einem so genannten P2P-Fall die DVD-Rechte erworben worden sind. Der Inhaber von DVD- und Video-Rechten, die an einem urheberrechtlich geschützten Werke bestehen, darf daher nicht selbstständig in P2P-Tauschbörsen Verstöße abmahnen und verfolgen, da ihm insoweit keine Lizenz für die Verfolgung übertragen worden ist. Dem Rechtsstreit lag folgender Sachverhalt zu Grunde:Der Beklagte stellte am 2. Oktober 2009 ein Filmwerk für eine P2P-Tauschbörse zur Verfügung, das er über seinen eigenen Internetanschluss über das Netzwerk geteilt hat. Die Video- und DVD-Rechte hatte der Beklagte am 5. Juni 2008 von der Lizenzgeberin durch einen Lizenzvertrag...