Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
31.10.2019

DSGVO-Verstöße wettbewerbsrechtlich nicht abmahnbar

Das Oberlandgericht Stuttgart entschied mit Urteil vom 20.05.2019, dass Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) jedenfalls nicht wettbewerbsrechtlich abmahnbar oder verfolgbar seien. Denn gegen die Abmahnfähigkeit spreche, dass die DSGVO selbst detaillierte Regelungen für Sanktionen enthalte. Eine darüberhinausgehende Klagebefugnis Dritter aus dem Wettbewerbsrecht habe der europäische Gesetzgeber nicht gewollt.Kann ein Interessenverband Verstöße gegen die DSGVO abmahnen?Der Beklagte vertrieb Kfz-Zubehör über eBay, die Klägerin war ein Interessenverband für Online-Unternehmer. Da der Beklagte die Nutzer nicht über Art, Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten unterrichtete, mahnte ihn die Klägerin ab. Sie machte...