Das Oberlandesgericht Naumburg hat mit Urteil vom 09.11.2019 entschieden, dass der Verkauf von rezeptfreien, apothekenpflichtigen Medikamenten über die Online-Plattform Amazon derzeit gegen die DSGVO verstößt. Es sei bei dem Anmelde bzw. Kaufprozess über die genannte Plattform nicht sichergestellt, dass der Kunde vorab seine Einwilligung mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner Gesundheitsdaten (besonders Daten im Sinne des Art. 9 DSGVO) gegenüber dem Beklagten erteilt hat. Dieser Verstoß begründet eine Wettbewerbsverletzung.Um Gesundheitsdaten handelte es sich im vorliegenden Fall, da es Daten in Zusammenhang mit einem Medikament betraf, deren Speicherung grundsätzlich mit der ausdrücklichen Zustimmung des betroffenen erlaubt ist (Art. 9 Abs. 2 a) i.V.m. Abs. 1...
Artikel
05.06.2020