Mit Beschluss vom 08.05.2018, Az. B 1 S 18.105 entschied das Verwaltungsgericht Bayreuth, dass die Weiterleitung von Kundendaten eines Unternehmens an Facebook zu Werbezwecken auf der Plattform unzulässig ist, solange seitens der Kunden hierzu keine Einwilligung vorliegt. Eine gesetzliche Rechtfertigung für die Übermittelung der Daten ergebe sich gerade nicht.Zielgerichtete Werbung durch „Custom Audiences“In der Sache stritten die Parteien um den Einsatz von sog. „Custom Audiences“ auf Facebook. Hierbei handelt es sich um Listen mit Informationen von Kunden, welche an Facebook zu zielgerichteter Werbung weitergegeben werden. Die Antragstellerin, Betreiberin eines Online-Shops mit Konto bei dem sozialen Netzwerk, lud die im Rahmen ihrer Tätigkeit erlangten Daten ihrer Kunden...
Artikel
10.07.2018