Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
16.07.2015

Commerzbank muss "Schmuddelkind der Bankenbranche" nicht dulden

Mit Urteil vom 18. Juni 2015 hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden, dass ein Dienstverlag, der sich in der Vergangenheit als publizistische Sprachrohr verschiedener Genossenschaftsbanken sowie Sparkassen tituliert hat, in einem wettbewerbsrechtlichen Verhältnis zu der Commerzbank steht. Darüber hinaus handle es sich um eine wettbewerbswidrige Äußerungen, wenn der Brancheninformationsdienstverlag die Commerzbank als "Schmuddelkind" der Branche bezeichnet, um damit die Einstellung der Kooperation mit der Bank herbeizuführen.Bei der Klägerin handelte es sich um eine Privatbank, die zu den führenden Kreditinstituten in der Bundesrepublik Deutschland zählt. Am 31. Mai 2013 führte die Klägerin eine Einlage in Höhe von etwa 1,63 Milliarden €, das zuvor in...