Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
29.08.2014

Cold-Calls: Abgrenzung Marktforschung von Werbung

Das Amtsgericht (AG) in Frankfurt a.M. hat mit seinem Urteil vom 28.04.2014 unter dem Az. 31 C 120/14 entschieden, dass der Anruf eines Marktforschungsinstitutes für den Zweck einer Umfrage bei einer Firma auch ohne vorige Einwilligung nicht zwangsläufig als belästigende Werbung anzusehen sei. Wenn die Umfrage nicht nur von einem Auftraggeber veranlasst wird, spreche dies nicht dafür, dass es sich um eine direkte Absatzförderungsstrategie handele. Daher könne schon von einer Werbung nicht die Rede sein.Damit hat das AG die Klage abgewiesen, mit der der Kläger Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz gestellt hatte. Er wollte mit seiner Klage erreichen, nicht mehr von der Beklagten, einem Marktforschungsunternehmen, durch Anrufe belästigt zu werden.Ein Mitarbeiter der...