Das Oberlandesgericht Celle entschied mit Urteil vom 11.09.2018, dass ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vorliege, wenn Bio-Lebensmittel im Internet ohne eine Codenummer der entsprechenden Kontrollbehörde angeboten werden. Denn diese Information sei eine verpflichtende Information über Lebensmittel; sie sei für die Entscheidungsfindung der Verbraucher von erheblichem Interesse. Allerdings sei es nicht erforderlich, die Codenummer in unmittelbarer Nähe zum Angebot anzugeben. Es reiche aus, die Codenummer über einen Link zusammen mit anderen Informationen zur Verfügung zu stellen.Ist die Angabe der Codenummer verpflichtend?Klägerin war ein Verbraucherschutzverein; Beklagte eine Händlerin, die über eBay Bio-Kokosöl anbot. Dabei machte sie keine Angaben zur Codenummer der...
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30.04.2019